Das ist neu bei der Landtagswahl am 23. April

Veröffentlichungsdatum20.04.2023Lesedauer1 Minute
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Am Sonntag gilt erstmals das neue Wahlrecht, das im November 2022 einstimmig im Landtag beschlossen wurde: 


Wahlkarte nur in der Heimatgemeinde

Beim Urnengang am Sonntag können die Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Strobl ausschließlich in den Strobler Wahllokalen mittels Wahlkarte (nur gültig mit verschlossenem Kuvert und Unterschrift)  die Wahlkarte abgeben bzw. von einer dritten Person abgeben lassen. Das ist ein Unterschied zur Wahl vor fünf Jahren, wo die Wahlkarte in jeder anderen Salzburger Gemeinde auch abgegeben werden konnte. 

Jeder hat zwei Vorzugsstimmen

Eine Premiere gibt es am Sonntag bei den Vorzugsstimmen. Erstmals können Wählerinnen und Wähler zwei Kandidaten konkret unterstützen. Einen auf Bezirks- und einen auf Landesebene. Vorzugsstimmen sind gültig, wenn sie in derselben Spalte für Bewerberinnen und Bewerber der ausgewählten Partei vergeben werden. Es ist sozusagen der direkte Weg der Kandidaten in den Landtag – vorausgesetzt man bekommt genug Vorzugsstimmen.

Vorläufiges Ergebnis schon am Sonntag

Erstmalig wird am Sonntag ein vorläufiges Ergebnis vorliegen. Bei den vergangenen Wahlen wurden die Wahlkarten erst Tage nach dem Wahlsonntag ausgezählt, dieses Mal wird das schon am Sonntag erledigt. Ein amtliches Endergebnis wird aber voraussichtlich erst am Mittwoch nach dem Beschluss durch die Landeswahlbehörde vorliegen.


Erstmals wird eine Analyse zu allen Gemeindeergebnissen der Landtagswahl angeboten.  Hier der Link:  https://www.salzburg.gv.at/pol/wahl/land/ltw23/ltw23-gemeindeergebnisse.