Hundesteuer und Hundemarke

Seit 01.01.2013 gilt im Land Salzburg eine Meldepflicht für alle Hundehalterinnen und Hundehalter

Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, muss dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, innerhalb einer Woche ab Beginn der Haltung melden. Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung ihres vierbeinigen Freundes an unsere Kollegin Birgit Linortner (06137/7256-11).

Weitere Informationen inklusive einer Liste der für die Ausstellung von Sachkundenachweisen für Hundehalter zugelassenen Personen findet man auf der Homepage des Landes Salzburg. 

Die Hundebesitzer werden dazu aufgerufen, die Mistsäckchen der Hunde selbst zu kaufen und privat zu entsorgen. Für Notfälle hat die Gemeinde Hundesackerlbehälter aufgestellt. Eine Karte der Hundesackerlbehälter sieht man durch einen Klick auf das untenliegende Bild. Saisonbedingt werden die Positionen der Behälter verändert. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit.