Brauchtumsfeuer Abbrennen- Anmeldung

Laut Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 18. März 2011 und dem Bundesluftreinhaltegesetz § 3 Abs 4 Z 3 und Abs 6 des , BGBI Nr 137/2002, i.d.g.F; muss jedes Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer, Johannisfeuer, Wintersonnwendfeuer, und unter anderem auch das Feuer zur Sommersonnenwende spätestens am Tag vor dessen Durchführung bei der Freiwilligen Feuerwehr Strobl angmeldet werden.

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