Das Meldeamt ist zuständig für die An-, Um- und Abmeldung des Wohnsitzes in der Gemeinde Strobl, das Ausstellen von Meldebestätigungen, sowie für die Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen (ACHTUNG: Hierbei fallen Gebühren an). Für die An- und Abmeldung von Hunden wenden Sie sich bitte an die Abteilung Steuern und Abgaben.
Die Anmeldung beim neuen Wohnsitz hat innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft zu erfolgen. Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:
Weitere Informationen finden Sie unter oesterreich.gv.at
Mit der digitalen An-/Abmeldung können Sie Ihren neuen Hauptwohnsitz an- sowie Ihren alten Hauptwohnsitz abmelden. Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich mit erledigen. Der Online-Service wird nach und nach vom Innenministerium ausgebaut und verbessert.
Voraussetzung für die Nutzung sind:
Handy-Signatur
Volljährigkeit
Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
Aktueller Wohnsitz in Österreich oder An-/Ab- oder Ummeldung in den letzten Jahren