Standesamt

Eheschließung und Eintragung einer Partnerschaft

Die Eheschließung oder Eintragung einer Partnerschaft zweier Menschen gehört zu den schönsten Momenten des Lebens. Wir freuen uns, wenn Sie diesen Tag in Strobl mit uns feiern möchten. Den genauen Ort und den gesamten Rahmen stimmen wir gerne mit Ihren persönlichen Vorstellungen ab. Die wichtigsten verwaltungstechnischen Angelegenheiten werden von unserer Seite für Sie übernommen und wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem großen Tag.

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und ein persönliches Kennenlernen bei uns am schönen Wolfgangsee. Bei der Organisation einer Unterkunft steht Ihnen unser Tourismusverband gerne mit Tipps zur Seite.


Termine

An folgenden Tagen bieten wir Trauungen an:


Montag bis Freitag                                  8.00 – 14.00 (letzter Beginn: 14.00 Uhr)

2. und 3. Samstag im Monat                  8.00 – 14.00 (letzter Beginn: 14.00 Uhr)

Standesamt

An Sonn- und Feiertagen sind keine Trauungen möglich.


Terminanfragen für die ungeraden Monate (Jänner, März, Mai …) senden Sie bitte an s.leitner@gemeinde-strobl.at 

Terminanfragen für die geraden Monate (Februar, April, Juni…) senden Sie bitte an stefan.haas@gemeinde-strobl.at


Aufgrund der vielen Hochzeitsanfragen im Sommer, werden für Stroblerinnen und Strobler darüberhinaus weitere Termine angeboten. Hierbei bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme mit dem Standesamt. 


Ihr Weg zur Hochzeit

Für die Reservierung Ihrer Hochzeit bei uns gehen Sie wie folgt vor:


  • Reservierung mithilfe des Formulars „Trauungsansuchen“ – Termine können frühestens 6 Monate vor der Trauung reserviert werden (gezählt in vollen Monaten –  zum Beispiel sind ab 1. Jänner Reservierungen für den gesamten Juli möglich). Bitte nehmen Sie vorher mit dem Standesbeamten Kontakt auf um den Termin abzuklären.
  • Bei Namensänderungen von Kindern füllen Sie zusätzlich bitte das Formular „Namensänderung der Kinder durch eine Trauung“ aus.
  • Vor der Trauung ist außerdem ein Vorgespräch zu führen, die sogenannte „Ermittlung der Ehefähigkeit“. Diese kann in jedem Standesamt erfolgen. Es wird aber empfohlen, das Vorgespräch bei uns im Amt zu machen, um bei dieser Gelegenheit gleich den Ablauf der Trauung zu besprechen. Das Vorgespräch sollte ca. 3 Wochen vor der Trauung durchgeführt werden.

Hier geht es zu den Gebühren

Weitere Informationen zur Eheschließung in Österreich finden Sie hier.

Weitere Informationen zur eingetragenen Partnerschaft in Österreich finden Sie hier.


Geburten


Geburtsurkunden

Geburtsurkunden können österreichweit in jedem Standesamt angefordert werden. Für Kinder unter 2 Jahren ist die erste Geburtsurkunde gebührenfrei.


Wichtiges zur Vaterschaftsanerkennung

  • Bei verheirateten Eltern wird der Ehepartner automatisch als Vater registriert.
  • Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, dann muss der Vater die Vaterschaft persönlich vor dem Standesamt erklären. Für diesen Zweck ist ein Lichtbildausweis notwendig.

Weitere Informationen finden Sie unter oesterreich.gv.at


Informationen zur gemeinsamen Obsorge

  • Sind die Eltern bei der Geburt verheiratet, so kommt die Obsorge automatisch beiden Elternteilen des Kindes zu.
  • Bei unehelichen Kindern hat zunächst die Mutter allein die Obsorge. Sollen beide Elternteile die Obsorge bekommen, dann müssen beide Elternteile die Obsorge persönlich vor dem Standesamt erklären.  Für diesen Zweck ist ein Lichtbildausweis notwendig.

Weitere Informationen zur Obsorge finden Sie unter oesterreich.gv.at


Welchen Familiennamen erhält Ihr Kind?

  • Bei verheiraten Eltern mit gemeinsamen Familiennamen erhält das Kind den gemeinsamen Familiennamen. 
  • Bei unverheirateten Eltern oder verheiratete Eltern ohne gemeinsamen Familiennamen erhält das Kind den Familiennamen der Mutter.
  • Wird nach der Geburt die Vaterschaft vom Vater anerkannt, dann kann das Kind auch den Familiennamen des Vaters annehmen. 

Weitere Informationen zur Namensgebung finden Sie unter oesterreich.gv.at


Sterbefälle

Sterbeurkunden können österreichweit in jedem Standesamt angefordert werden. Weitere Informationen zu Sterbeurkunden finden sie unter oesterreich.gv.at


Hier geht es zu den aktuellen Trauerfällen:


Staatsbürgerschaftsnachweise

Staatsbürgerschaftsnachweise können österreichweit in jedem Standesamt angefordert werden.  Weitere Informationen finden Sie unter oesterreich.gv.at


Gebühren im Standesamt

Hier geht es zu den Gebühren


Urkundenservice

Sie können hier Ihre Urkunden (Auszüge) aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) online bestellen.

Online Service



Kontakt

Deutschvilla

Kontaktdaten von Standesamt
Zimmer1. Stock
Telefon+43 6137 7256 13
E-Mail (offiziell)gemeinde@gemeinde-strobl.at

Ihr Ansprechpartner

Stefan Haas
Kontaktdaten von Stefan Haas
Amtsleiter
Stefan Haas
Tel: +43 6137 7256-13
stefan.haas@gemeinde-strobl.at
1. Stock, rechts
Eva-Mazzucco-Straße 7

MitarbeiterInnen


Leitner Sabine
Kontaktdaten von Sabine Leitner
Bauamt und Standesamt
Sabine Leitner
Deutschvilla
Eva-Mazzucco-Straße 7
Tel: +43 6137 7256 14
s.leitner@gemeinde-strobl.at
1. Stock

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