Der Sozial- und Infrastrukturausschuss umfasst die Agenden des Salzburger Sozialhilfegesetzes, soweit hierfür nicht übergeordnete Behörden zuständig sind. Weiters die Vergabe der sozialen und gemeindeeigenen Wohnungen sowie die gesamten Seniorenwohnhaus-angelegenheiten. Hiervon ausgenommen sind Personalangelegenheiten, die einer vertraglichen Regelung bedürfen. Im Bereich der Infrastruktur werden insbesondere die Themen Verkehr, Leitungen und Zugangsregelungen zur Gemeindeinfrastruktur in diesem Ausschuss behandelt.