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Salzburger Landtagswahl am 22. April 2018 Wahlservice

Veröffentlichungsdatum06.03.2018Lesedauer2 Minuten
Foto für Landtagswahl April 2018- Info

Wahlservice zur Landtagswahl 2018

Am 22. April 2018 wird gewählt. Die „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert den gesamten Ablauf – für Sie und für die Gemeinde. 

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Landtagswahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Ende März eine „Wahlinformation – Landtagswahl 2018“ zustellen. Achten Sie daher besonders auf unsere Mitteilung.

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet Informationen für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert, sowie für die schnellere Abwicklung im Wahllokal einen Abschnitt, der in das Wahllokal mitzubringen ist. Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Wahl am 22. April 2018 im Wahllokal bringen Sie den personalisierten bzw. gekennzeichneten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis* mit. Damit erleichtern Sie uns die Wahlabwicklung.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Dafür haben Sie nun drei Möglichkeiten: Persönlich in der Gemeinde (die Identität ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis* nachzuweisen), schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. (Bei schriftlichem Antrag kann die Identität, soweit der Antragsteller nicht amtsbekannt ist oder der Antrag im Fall einer elektronischen Einbringung nicht digital signiert ist, auch auf andere Weise, insbesondere durch Angabe der Passnummer, durch Vorlage der Ablichtung eines Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde, glaubhaft gemacht werden.)

Über www.wahlkartenantrag.at können Sie rund um die Uhr Ihre Wahlkarte beantragen.

UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftlich oder mündlich gestellte Anträge ist Donnerstag, der 19. April 2018, während der Amtsstunden. Der letztmögliche Zeitpunkt für das rechtzeitige Einlangen von Wahlkarten (Briefwahl) ist so rechtzeitig an die zuständige Gemeindewahlbehörde zu übermitteln, dass ihr Eintreffen bei dieser spätestens am Wahltag bis zur Schließung aller in der Gemeinde eingerichteten Wahllokale gewährleistet ist. Eine Abgabe der zugeklebten und unterschriebenen Briefwahlkarte ist in jedem Wahllokal in Ihrer Gemeinde möglich. Die persönliche Abgabe ist auch durch eine von der Wählerin oder von dem Wähler beauftragten Person zulässig. Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer persönlichen Wahlkarte!

*Amtlicher Lichtbildausweis: Reisepass, Personalausweis, Führerschein und dergleichen