In die Zuständigkeiten des Planungsausschusses fallen die Angelegenheiten der Raumordnung (insbesondere das Räumliche Entwicklungskonzept, die Flächenwidmung, Bebauungsplanung und Baulandsicherung), der Bauvorhaben (wie gemeindeeigene, private, gewerbliche usw.) sowie Maßnahmen der Ortsplanung und -gestaltung.